Montag, 10.11.2025

Immobilienunternehmer René Benko teilweise schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt wegen Gläubigerschädigung

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Der bekannte Immobilienunternehmer René Benko wurde im Rahmen eines Insolvenzprozesses teilweise für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf Schädigung seiner Gläubiger durch Vermögensverschiebungen, die er durch Schenkungen beiseite schaffte. Das Gericht sprach Benko in einem der Fälle jedoch frei. Dieses Urteil ist Teil von insgesamt 14 Verfahren, die schweren Betrug und Untreue umfassen.

Ein weiterer signifikanter Aspekt ist die Signa-Insolvenz im Herbst 2023, bei der Gläubiger Milliarden-Euro-Forderungen geltend machten. René Benkos umfangreiche Geschäftstätigkeiten erstrecken sich unter anderem auf Besitztümer wie Kaufhof, Karstadt sowie zahlreiche internationale Immobilienprojekte.

Es wird deutlich, dass das Urteil gegen René Benko lediglich einen Ausschnitt aus der komplexen rechtlichen Problematik darstellt, die Unternehmen und Vermögen umgibt. Die Signa-Insolvenz und die laufenden Ermittlungsverfahren verdeutlichen die Schwierigkeiten und potenziellen Konsequenzen im Zusammenhang mit unternehmerischer Führung und Geschäftstätigkeit im großen Maßstab.

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