Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zukünftig Buchungsbelege für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahren müssen, um effektiver gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Diese Maßnahme soll insbesondere den Kampf gegen illegale Cum-Cum-Geschäfte stärken.
Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von 8 auf 10 Jahre für Buchungsbelege markiert einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Aktuell beläuft sich der Schaden durch Cum-Cum-Deals auf beachtliche 28,5 Milliarden Euro. Insgesamt sind 253 Verdachtsfälle mit einem Volumen von 7,3 Milliarden Euro in Bearbeitung, wobei bereits 81 Fälle mit einer Rückforderung von 226,7 Millionen Euro an Kapitalertragsteuer verzeichnet werden.
Der Haushaltsentwurf für 2026 sieht neue Schulden in Höhe von 174,3 Milliarden Euro vor. Durch die Aufarbeitung von Cum-Cum-Deals könnte jedoch eine potenzielle Rückkehr von bis zu 28,5 Milliarden Euro in den Staatshaushalt erfolgen. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Bedeutung der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist und des engagierten Vorgehens gegen Steuerhinterziehung für die Stärkung der Staatsfinanzen und die Wahrung der Gerechtigkeit.
Die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss sind größtenteils positiv, dennoch wird betont, dass zusätzliche Maßnahmen und eine konsequente Verfolgung von Verdachtsfällen erforderlich sind, um den angerichteten Schaden wirksam zurückzuführen.