Die Stadt Kiedrich fordert alle Haushalte mit Haupt- oder Gartenwasserzähler auf, ihre Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Ablesekarten werden ab Freitag, 21. November 2025, an die betroffenen Haushalte versandt; die Übermittlung der Werte ist ausschließlich online oder postalisch möglich.
Wie die Meldung erfolgen muss
Die digitale Erfassung der Zählerstände wird über die Startseite der Gemeindehomepage sowie über die Seite https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/buerger-service/wasserkarte-wasserzaehler-verbrauchsmeldung/ angeboten. Der entsprechende Online-Link wird am 21. November 2025 freigeschaltet. Telefonische Meldungen können aus technischen Gründen nicht entgegengenommen werden.
Welche Angaben benötigt werden
Für die Meldung sind folgende Informationen erforderlich: der abgelesene Zählerstand (die Ziffern im oberen Bereich der Wasseruhr), die Zählernummer (unter dem Ziffernfeld oder auf dem Metallring eingeprägt) sowie das Kassenzeichen, das auf der Ablesekarte vermerkt ist. Als Zählerstand sind nur die Zahlen vor dem Komma zu übermitteln oder — falls die Uhr kein Komma anzeigt — die ersten fünf Ziffern des Zählerstandes. Die Zählernummer ist genau so zu erfassen, wie sie auf der Ablesekarte aufgedruckt ist.
Fristen und Folgen verspäteter Meldungen
Die Online-Erfassung ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Sollte eine digitale Übermittlung nicht möglich sein, kann die beigefügte Antwortkarte genutzt werden; diese muss dem Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim bis zum 15. Dezember 2025 vorliegen, um in die termingerechte Abrechnung einfließen zu können. Zählerstandmeldungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden; in diesen Fällen wird der Zählerstand geschätzt.
Ansprechpartner
Bei Fragen steht das Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim telefonisch zur Verfügung: 06722/701 153 (Frau Ruddat).
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