Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel weitgehend aufgehoben. Nach einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, können ab Sonntag, 18. Januar, auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Kleinere Bestände mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von einer Lockerung betroffen.
Was sich ändert
Mit der neuen Verfügung wird die bisherige Anordnung, Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen zu halten, für alle gehaltenen Tiere aufgehoben. Die Stadtverwaltung begründet den Schritt damit, dass sich das Seuchengeschehen beruhigt habe. Wiesbaden folgt damit mehreren Kreisen in Hessen, die in den vergangenen Wochen ähnliche Entscheidungen getroffen haben.
Biosicherheitsauflagen bleiben bestehen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht sind weiterhin Maßnahmen zur Biosicherheit vorgeschrieben. Geflügelhalter müssen ihren Bestand durch geeignete Vorkehrungen schützen. Konkret nennt die Stadt Schutzkleidung, Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften als erforderliche Maßnahmen. Die Einhaltung dieser Vorgaben soll das Risiko eines erneuten Erregereintrags verringern.
Hintergrund und Hinweise
Die Stallpflicht war im November 2025 als Reaktion auf Fälle von Geflügelpest eingeführt worden. Nach der Lockerung für Kleinhaltungen im Dezember hat die Stadt nun auch für größere Betriebe die Einschränkungen aufgehoben. Die genauen Anforderungen und Details zur Allgemeinverfügung sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe einsehbar.
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