Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe nicht angetreten und wird nun von den Behörden gesucht. Der Fall wirft Fragen zu ihrem Selbstbestimmungsrecht und möglichen politischen Motiven auf. Liebich wurde wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Trotz des Urteils hat sie sich der Haft verweigert, was die Behörden zur Einleitung einer Fahndung veranlasst hat.
Es besteht der Verdacht auf rechtsextremistische Provokation im Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechtseintrags. Dies hat eine Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz entfacht, begleitet von Missbrauchsvorwürfen gegen das Gesetz durch Alexander Dobrindt. Marla-Svenja Liebich war bereits zuvor im Verfassungsschutzbericht aufgeführt und bekannt für Angriffe gegen politische Persönlichkeiten sowie für ihre Teilnahme an Protesten gegen Corona-Maßnahmen.
Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Rechtsstaatlichkeit, zum Umgang mit rechtsextremistischen Straftätern und zur Auslegung des Selbstbestimmungsrechts auf. Die Diskussion über das neue Gesetz zur Geschlechtseintragung und mögliche Missbrauchsfälle wird voraussichtlich weitergeführt werden.
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