Eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin misshandelt hatte, wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, aber nach einer BGH-Entscheidung muss die Strafzumessung neu verhandelt werden.
Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord verurteilt. Sie reiste mit ihrem Mann nach Syrien und schloss sich dem IS an. Das Paar hielt eine jesidische Frau als Sklavin und zwang sie zur Hausarbeit. Nadine K. soll ihrem Ehemann geholfen haben, die Jesidin zu vergewaltigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte einen Teil des Schuldspruchs und hob das Urteil teilweise auf. Das Oberlandesgericht Koblenz muss erneut über die Strafzumessung für Nadine K. entscheiden, da Rechtsfehler bei ihrer Verurteilung aufgetreten sind.

