Der Frankfurter Oberbürgermeister Gert Uwe Mende hat verfügt, dass in der Zeit von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an Bürgerinnen und Bürger versandt werden sollen. Ausgenommen bleiben Fälle, in denen zwingende Gründe eine Ausnahme erfordern.
Anordnung und Geltungszeitraum
Die Verfügung gilt für den genannten Zeitraum kurz vor und bis zum Jahreswechsel. Ziel ist es, den Weihnachtsfrieden zu wahren und Haushalte nicht mit finanziellen Aufforderungen in der Vorweihnachtszeit zu belasten. Nach Angaben der Stadtverwaltung betrifft die Regelung insbesondere Schreiben, die für Empfängerinnen und Empfänger unmittelbar belastende Folgen haben.
Ausnahmen und rechtliche Grundlage
Für Steuerangelegenheiten sowie Maßnahmen, die sich aus Vollstreckungsverfahren ergeben, gilt die Verfügung nicht uneingeschränkt. Hier greift der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraf 85 der Abgabenordnung. Demnach können in diesen Bereichen weiterhin formelle Schritte erforderlich sein, wenn sie rechtlich zwingend sind.
Zweck und Folgen für Bürgerinnen und Bürger
Die Maßnahme soll verhindern, dass private Haushalte kurz vor den Feiertagen mit Forderungen konfrontiert werden, die zu zusätzlichem Stress führen. Konkrete Angaben dazu, wie viele Schreiben dadurch zurückgestellt werden oder welche konkreten Fälle als zwingend eingestuft werden, machte die Stadtverwaltung nicht.
Für betroffene Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Regelung in der Praxis, dass sie in der genannten Frist in der Regel keine Mahnschreiben oder Zahlungsbefehle erhalten. Dringende oder gesetzlich erforderliche Schritte bleiben jedoch möglich. Die Stadtverwaltung verwies auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen Ausnahmen erfolgen können.
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