Die Stadt Eltville am Rhein hat zum Jahreswechsel auf Regeln und örtliche Verbote beim Abfeuern von Feuerwerk hingewiesen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Zugleich gelten in mehreren sensiblen Bereichen örtliche Verbote.
Verbote und räumlicher Geltungsbereich
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Seniorenheimen untersagt. Außerdem besteht ein Verbot bei besonders brandgefährdeten Gebäuden, etwa in der Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern. Konkret nennt die Stadt den Altstadtbereich der Kernstadt sowie in Erbach die Flächen von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße, Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim gilt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal erstreckt sich das Verbot auf den Bereich des Lindenplatzes.
Appell des Bürgermeisters und Sicherheitsmaßnahmen
Bürgermeister Patrick Kunkel verweist auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden zur Folge hatte. Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel bevorzugt im Rahmen der gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen zum Rhein zu wählen.
Die Verwaltung mahnt zu Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk und rät, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten. Ebenfalls verlangt die Stadt, bestehende Halte- und Parkverbote einzuhalten, damit Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung rein knallender pyrotechnischer Effekte wie Böllern wird abgeraten. Anfallender Abfall soll ordnungsgemäß entsorgt werden.
Rechtlicher Rahmen und praktischer Hinweise
Die Hinweise stammen aus einer Mitteilung der Stadt Eltville vom 16. Dezember 2025. Sie fassen die örtlichen Beschränkungen zusammen und ergänzen die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Feuerwerk. Die Stadt bittet um Beachtung der Regeln, um Gefahren für Menschen, historische Bausubstanz und Einsatzkräfte zu minimieren.
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