Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit bis zu 50 Tieren ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Für größere Bestände gilt die bisherige Aufstallpflicht weiter. Die Entscheidung soll den Schutz großer Bestände vor einem Einschleppungsereignis aufrechterhalten, während das Risiko aus der Wildvogelpopulation nach Einschätzung der Behörden zwar gesunken, aber noch nicht gebannt ist.
Lockerung für Kleinhaltungen
Nach Angaben der zuständigen Stellen ist die Lockerung begrenzt auf Haltungen mit bis zu 50 Tieren. Damit werden insbesondere Kleinsthaltungen und Hobbybetriebe von der strikten Stallpflicht entlastet. Für größere Betriebe bleibt das Verbot, Geflügel ins Freie zu lassen, bestehen, um das Eintragen des Erregers in hohe Tierzahlen zu verhindern.
Als Begründung nennen die Behörden, dass der Wildvogelzug weitgehend pausiert. Zugleich weisen sie darauf hin, dass das Risiko nicht aufgehoben ist, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen betroffen sind und verenden. Vor diesem Hintergrund bleibt die Situation als ernst eingestuft.
Weiterhin verbindliche Schutzmaßnahmen und Meldepflicht
Unabhängig von der Größe der Haltung gelten weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Das betrifft alle Haltungen, egal ob zwei oder zweitausend Tiere. Veranstaltungen mit Geflügel bleiben untersagt. Ebenfalls verboten sind das Verbringen von Geflügel zwischen Betrieben und die Abgabe im Reisegewerbe.
Auch Verhaltensregeln für Hundehalterinnen und Hundehalter wurden angepasst. Am Rheinufer dürfen Hunde wieder von der Leine, soweit keine anderen Regelungen entgegenstehen. An ausgewiesenen Orten wie der Schiersteiner Aue besteht jedoch weiter Leinenpflicht, unter anderem wegen der Afrikanischen Schweinepest.
Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten steht die Leitstelle der Feuerwehr als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Behörden betonen, dass Meldungen wichtig sind, um das Geschehen zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.
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