Die Kreisstadt Hofheim erinnert Einwohnerinnen und Einwohner daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in historischen Altstädten mit Fachwerkhäusern sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen nicht erlaubt ist. Die Regelung gilt bereits seit mehreren Jahren und zielt darauf ab, Brand- und Gefährdungsrisiken zu minimieren.
Schutz historischer Bausubstanz
Hofheim verweist auf besonders schützenswerte Gebäude in der Altstadt, darunter die Bergkapelle, und auf die historischen Ortskerne in den Stadtteilen. Timberrahmenbauten sind anfällig für Brände, weshalb die Stadtverwaltung betont, dass sie diesen Baubestand keinem unnötigen Risiko aussetzen möchte.
Die Stadt appelliert an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger und bittet um Rücksichtnahme beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel.
Verkehr, Rettungswege und Entsorgung
Hofheim fordert zudem dazu auf, bestehende Halte- und Parkverbote zu beachten, damit Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Die Stadt empfiehlt generell, auf pyrotechnische Erzeugnisse mit ausschließlicher Knallwirkung, etwa Böller und Kanonenschläge, zu verzichten.
Abfall, der durch Feuerwerk entsteht, soll ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verwaltung dankt den Bewohnerinnen und Bewohnern für die Beachtung der Hinweise und wünscht einen stimmungsvollen Jahreswechsel sowie einen guten Start in das neue Jahr.
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