Donnerstag, 15.01.2026

Walluf erinnert an Räum- und Streupflichten bei Schnee und Glätte

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Die Gemeinde Walluf hat Bürgerinnen und Bürger daran erinnert, bei Schneefall Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen regelmäßig zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Verwaltung verweist auf die örtliche Straßenreinigungssatzung als rechtliche Grundlage und bittet um eigenverantwortliches Handeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Was die Gemeinde fordert

Die Aufforderung richtet sich an Anwohnerinnen und Anwohner sowie an Eigentümer. Die Gemeinde formuliert es so: „Bitte denken Sie daran, die Gehwege und Zugänge vor Ihren Häusern und Wohnungen regelmäßig vom Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen.“ Als Ziel nennt die Verwaltung, dass sich niemand verletzt und alle sicher unterwegs sind, etwa zu Fuß, mit Kinderwagen oder mit Rollator.

Rechtliche Hinweise und weiterführende Informationen

Konkrete Pflichten und Details sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Weitere Informationen stellt die Verwaltung online zur Verfügung unter https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/. Die Gemeinde weist darauf hin, dass bereits wenige Minuten Räumen und Streuen die Sicherheit auf den Gehwegen erhöhen.

Die Verwaltung bedankt sich für die Mithilfe und das Verantwortungsbewusstsein der Einwohnerinnen und Einwohner.

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