Der Bundestag startet einen neuen Versuch, drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. Dabei erfolgt die Wahl neuer Bundesverfassungsrichter in zwei Schritten, wobei der Bundestag und der Bundesrat jeweils die Hälfte der Richterinnen und Richter wählen. Um für eine Kandidatur in Frage zu kommen, müssen die Bewerber ein Mindestalter von 40 Jahren aufweisen und spezifische juristische Qualifikationen nachweisen.
Die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht ist von hoher Bedeutung, da sie die demokratische Legitimation und die Unabhängigkeit des Gerichts sicherstellen soll. Die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl ist entscheidend, um einen Konsens über Parteigrenzen hinweg zu suchen und parteiübergreifende Besetzungen zu ermöglichen. Dieser Mechanismus gewährleistet eine überparteiliche Richterauswahl, die die Integrität des Gerichts stärkt und seine Rolle als Hüter der Verfassung unterstreicht.
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